Richtig so, die Grenze klingt knapp aber machbar:
"Das Landessozialgericht in Erfurt hat entschieden, dass das Jobcenter eine Schülerin finanziell unterstützen muss, damit diese einen Computer und Drucker zur Verfügung hat, um von zu Hause aus am Schulunterricht teilnehmen zu können. Die Kostengrenze liegt dabei bei 500 Euro.
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Az.: L 9 AS 862/20 B ER"